Was sind steuerfreie Geschenkgutscheine für Mitarbeiter?

Viele Gutscheinkarten sind steuerfrei

Steuerfreie Sachbezüge für Mitarbeiter - Was seit 2022 gilt

Seit 2022 können Mitarbeiter monatlich Gutscheine und Geldkarten im Wert von bis zu 50 Euro steuer- und abgabenfrei erhalten. Vorher lag dieser Betrag bei 44 Euro.

Beispiele für solche steuerfreien Sachbezüge sind:

  • Gutscheine, die nur für Waren genutzt werden können
  • Tankgutscheine
  • Aufladbare Gutscheinkarten

Abgrenzung von Geldleistungen und Sachbezügen

Seit 2020 gibt es eine Neuregelung, die steuerfreie Sachbezüge klar von steuerpflichtigen Geldleistungen abgrenzt. Zu den steuerpflichtigen Geldleistungen zählen:

  • Zweckgebundene Geldleistungen
  • Nachträgliche Kostenerstattungen
  • Geldsurrogate wie Kredit- und Guthabenkarten
  • Andere Vorteile, die auf einen Geldbetrag lauten

Ausnahmen für Gutscheine und Gutscheinkarten

Es gibt jedoch eine Ausnahme: Gutscheine und Gutscheinkarten, die ausschließlich für den Bezug von Waren und Dienstleistungen verwendet werden können, gelten weiterhin als Sachbezüge. Dazu gehören:

  • Aufladbare Geschenkkarten für bestimmte Geschäfte (Closed-Loop-Karten)
  • Gutscheine für Einkaufszentren und City-Cards (Controlled-Loop-Karten)

Wichtig: Solche Gutscheinkarten dürfen nicht als Zahlungsdienste gelten und keine Barzahlungsfunktion haben. Auch beim Umtausch darf kein Bargeld ausgezahlt werden.

Bedingungen für steuerfreie Sachbezüge

Ein Gutschein gilt nur dann als steuerfreier Sachbezug, wenn er zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Lohn gewährt wird. Bei einer Gehaltsumwandlung ist er nicht steuerfrei.

Neuregelungen ab 2022

Das Bundesfinanzministerium hat festgelegt, dass Gutscheinkarten ab 2022 die sogenannten ZAG-Kriterien erfüllen müssen. Gutscheine für das gesamte Angebot von Onlinehändlern wie Amazon sind seitdem nicht mehr zulässig. Guthabenkarten müssen auf eine bestimmte Warengruppe beschränkt sein.

Erlaubte Gutscheinkartenarten

Seit 2022 sind folgende drei Arten von Gutscheinkarten für steuerfreie Sachbezüge erlaubt:

  1. Begrenztes Netzwerk: Gutscheinkarten von bestimmten Läden, Einzelhandelsketten oder regionalen City Cards
  2. Begrenzte Warenauswahl: Gutscheinkarten für nur eine Produktkategorie (z.B. Treibstoff oder Mode)
  3. Bestimmter steuerlicher oder sozialer Zweck: z.B. Essensgutscheine und Karten für betriebliche Gesundheitsmaßnahmen

Sonstige Regelungen

  • Guthaben auf diesen zulässigen Karten kann angespart werden.
  • Setup- und Aufladegebühren, die der Arbeitgeber zahlt, sind nicht in die Freigrenze einzubeziehen.

Wichtige Hinweise zur Freigrenze

Die 50 Euro sind eine monatliche Freigrenze. Alle Sachzuwendungen werden zusammengerechnet, und wird diese Grenze auch nur um einen Cent überschritten, sind Lohnsteuer und Sozialversicherung für die gesamte Zuwendung fällig. Mitarbeiter können durch eigene Zuzahlungen helfen, die 50-Euro-Grenze einzuhalten (§ 8 Abs. 2 Satz 11 EStG). Nicht ausgeschöpfte Beträge dürfen nicht auf andere Monate übertragen werden.

Quelle: Finanztip